Der Gemeinderat Schangnau bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Teilrevision betreffen eine Änderung für die Betriebserweiterung der Bieri Leitungsbau GmbH in Bumbach, Neumatt, die Einzonung eines überbauten Grundstücks im Dorf Schangnau, Färzbach 46 sowie eine Baureglementsergänzung.
Die Unterlagen zur Teilrevision liegen während 30 Tagen, d.h. vom 16. April 2026 bis 15. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schangnau öffentlich auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich auch hier verfügbar:
Baureglementsänderung
Teilrevision Ortsplanung Erläuterungsbericht
Zonenplanänderung
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Schangnau, Gemeindehaus 290, 6197 Schangnau, zu richten.
Schangnau, den 10. April 2026
Der Gemeinderat
